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Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für den Agrarsektor. Zusammen mit den Kantonen und den beauftragten Organisationen vollzieht das BLW die Entscheide von Volk, Parlament und Regierung und gestaltet die Agrarpolitik aktiv mit. Konkret hat das BLW den Auftrag, die Massnahmen des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG) zu vollziehen. Das LwG ist der Rahmen für eine nachhaltige, umweltfreundlichere und innovative Landwirtschaft: Produktion und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse im In- und Ausland werden gefördert und die gemeinwirtschaftlichen und ökologischen Leistungen der Landwirtschaft mit Direktzahlungen abgegolten. Die Massnahmen des LwG haben das Ziel, dass Bäuerinnen und Bauern mit einer nachhaltigen und auf den Markt ausgerichteten Produktion qualitativ hochwertige Nahrungsmittel produzieren und damit einen wesentlichen Beitrag leisten zur:

  • sicheren Versorgung der Bevölkerung;

  • Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen;

  • Pflege der Kulturlandschaft;

  • dezentralen Besiedelung des Landes;

  • Gewährleistung des Tierwohls.

Die Massnahmen des LwG sind in den beiden Landwirtschaftsartikeln der Bundesverfassung aus den Jahren 1996 (Art. 104) und 2017 (Art. 104a) verankert.

Die Mittel des Bundes zugunsten der Landwirtschaft werden in die drei Zahlungsrahmen «Produktion und Absatz», «Direktzahlungen» und «Produktionsgrundlagen» gegliedert.

Produktion und Absatz

Die agrarpolitischen Instrumente in diesem Bereich schaffen Rahmenbedingungen, die es der Schweizer Landwirtschaft ermöglichen, durch eine nachhaltige und qualitativ hochstehende Produktion eine möglichst hohe Wertschöpfung auf den in- und ausländischen Märkten zu erzielen.

Direktzahlungen

Gewisse Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Gesellschaft wie die Landschaftspflege, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft) und der Beitrag zur dezentralen Besiedlung sowie die Förderung von Biodiversität und Tierwohl werden nur teilweise über den Markterlös abgegolten. Mit den Direktzahlungen stellt der Bund sicher, dass die Landwirtschaft diese Leistungen zugunsten der Allgemeinheit erbringt.

Produktionsgrundlagen

Die Instrumente in diesem Bereich sollen vor allem zur Kostensenkung und generell zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Im Einzelnen sind es Massnahmen zur Strukturverbesserung und die Förderung des Beratungswesens, der Pflanzen- und Tierzucht sowie der genetischen Ressourcen. Sie unterstützen indirekt die landwirtschaftliche Produktion und die damit verbundenen gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft.
 

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Der Bund wendete im Jahr 2022 für das Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung insgesamt 3 659 Millionen Franken auf. Das entspricht 4,5 % der Gesamtausgaben des Bundes.

Die die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung liegen insgesamt an siebter Stelle:

  • sozialer Wohlfahrt (26 576 Mio. Fr),

  • Finanzen und Steuern (11 341 Mio. Fr.),

  • Verkehr (10 693 Mio. Fr.),

  • Bildung und Forschung (7 907 Mio. Fr.),

  • Sicherheit (6 406 Mio. Fr.),

  • Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit (3 825 Mio. Fr.)

  • Landwirtschaft und Ernährung (3 659 Mio. Fr.).

Die Ausgaben blieben auf dem Vorjahresniveau. Drei Viertel der Ausgaben für die Landwirtschaft entfallen auf Direktzahlungen (2,8 Mrd.), die gegenüber dem Vorjahr konstant blieben. Im Bereich Produktion und Absatz stiegen die Ausgaben leicht an (+4 Mio.), weil wie geplant mehr Milchzulagen ausbezahlt werden konnten. Bei den Produktionsgrundlagen (+3 Mio.) hat das Parlament bei der Festlegung der Zahlungsrahmen 2022-2025 entschieden, verstärkt Strukturverbesserungen für ökologische Massnahmen zu subventionieren.

Für die übrigen Ausgaben wurden weniger Mittel als im Vorjahr aufgewendet (-8 Mio.): Rückläufig waren die Familienzulagen in der Landwirtschaft (-3 Mio.) sowie der Verwaltungsaufwand des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW; -6 Mio.). Der Rückgang beim BLW ist darauf zurückzuführen, dass Aufwand und Ertrag der Tierverkehrsdatenbank nicht mehr über das BLW, sondern direkt über die Identitas abgewickelt werden. Im Gegenzug wurden mehr Mittel für Forschungsbeiträge ausgegeben (+1 Mio.).
 

Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung nach Bereich

Ausgabenbereich20182019202020212022
Mio. Fr.Mio. Fr.Mio. Fr.Mio. Fr.Mio. Fr.
Produktionsgrundlagen132132132135138
Produktion und Absatz428527541534538
Direktzahlungen2 8052 8152 8112 8112 811
Weitere Ausgaben274184178180171
Total Landwirtschaft und Ernährung3 6403 6583 6623 6603 659

Quellen: Staatsrechnung, BLW
 

Administrative Vereinfachung

Im Rahmen des Postulats 20.3931 «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» hat das Parlament den Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie die Komplexität der agrarpolitischen Instrumente und der administrative Aufwand für die Landwirtschaft und für die Verwaltung reduziert werden kann. Am 22. Juni 2022 hat der Bundesrat den Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 verabschiedet.

Der Bundesrat hält fest, dass in den letzten Jahrzehnten eine Vielzahl von Faktoren die Komplexität der agrarpolitischen Instrumente und den administrativen Aufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe und den Vollzug (Kantone, Kontrollorganisationen, Bund) erhöht haben. Als Treiber hat er folgenden Faktoren identifiziert:

  • Die Herausforderungen und Erwartungen in und an die Landwirtschaft sind generell anspruchsvoller und vielfältiger geworden,


  • Bei den angestrebten Zielen in der Agrar- und Umweltpolitik zeigen sich Lücken in der Zielerreichung und es treten auch Zielkonflikte auf,


  • Die landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen haben sich verändert,


  • Privatwirtschaftliche Interessen haben die Komplexität mitverursacht,


  • Politische Vorstösse und Forderungen aus dem Parlament und der Branche haben zu weiteren Regulierungen und mehr Administration geführt,


  • Der Widerstand von Interessengruppen gegen die Aufhebung bestehender Massnahmen führt dazu, dass der Umfang des Massnahmensets nicht reduziert wird.

Trotz zahlreicher punktueller Vereinfachungen im Rahmen verschiedener Verordnungspakete konnte in den letzten Jahren insgesamt keine wesentliche Vereinfachung des Gesamtsystems und keine Trendumkehr erzielt werden. Um Ziellücken zu schliessen, wurden insbesondere bei den Direktzahlungen neue Programme und Beiträge eingeführt, ohne dass es gleichzeitig gelungen wäre, weniger wirksame und effiziente Massnahmen abzuschaffen.

Ein zentraler Punkt in der zukünftigen Politik für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft soll deshalb in der Vereinfachung der bisherigen agrarpolitischen Instrumente und in einer Senkung des administrativen Aufwands für die landwirtschaftlichen Betriebe und den Vollzug bestehen.

Vor allem zur Erreichung der ökologischen Ziele soll künftig verstärkt auf die Eigenverantwortung der Branchen sowie mehr Zielorientierung gesetzt werden. Eine noch stärkere Einbindung der Marktakteure in die Erreichung der Umweltziele (z.B. Klimaziele) trägt zur Zielerreichung bei und bietet gleichzeitig Vereinfachungspotenzial. Die Potenziale der Digitalisierung sind dabei zu nutzen. Auch das grosse Potenzial der Digitalisierung ist in diesem Zusammenhang zu nutzen.

Der Bundesrat wird dem Parlament bis spätestens Ende 2027 eine Botschaft zur künftigen Agrarpolitik unterbreiten (22.4251 | Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts | Geschäft | Das Schweizer Parlament). 

Vereinfachungen können inzwischen auf Verordnungsstufe umgesetzt oder durch Digitalisierung erreicht werden: Zur Umsetzung der Mitteilungspflicht, die das Parlament mit der parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossen hat, soll mit dem Projekt digiFLUX zum Beispiel die Erfassung von Anwendungen und der Handel mit Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen administrativ einfach umgesetzt werden.

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