Zurück

Mit den Massnahmen im Bereich Viehwirtschaft setzt der Bund Rahmenbedingungen für eine transparente, kostengünstige und nachhaltige Produktion. Darunter fallen zum Beispiel die neutrale Qualitätseinstufung von Schlachttieren oder die Beiträge an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben für die Viehwirtschaft auf rund 59,4 Millionen Franken.

Zoom: ab23_datentabelle_grafik_politik_prod_viehwirtschaft_mittelverteilung_d.png


Massnahmen auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt

Gestützt auf Artikel 51 LwG hat das BLW der Genossenschaft Proviande Vollzugsaufgaben auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt in Form eines Leistungsauftrags übertragen. Dabei geht es um die folgenden Aufgaben:
 

bild1_viehwirtschaft_kuhe_auf_alpweg.jpg

Mit der neutralen Qualitätseinstufung sorgt die Proviande Genossenschaft auf dem Markt für Transparenz. Sie stärkt die Marktposition der Schlachtviehproduzenten mit einem fairen und nachvollziehbaren Bewertungssystem für Schlachttiere.
 

Zoom: ab23_datentabelle_grafik_politik_prod_viehwirtschaft_fleischigkeitsklasse_d.png


Im Jahr 2022 stufte Proviande im Auftrag des BLW in 22 grossen Schlachtbetrieben die Qualität der Schlachtkörper ein. In den letzten Jahren wurde eine Zunahme der Fleischigkeit von geschlachteten Tieren festgestellt. Dies ist auf verbesserte Tierzucht, Haltung und Fütterung zurückzuführen.

Weiterführende Informationen zur neutralen Qualitätseinstufung sind auf der BLW-Website zu finden.

Überwachung von öffentlichen Märkten

Die Anzahl der Grossviehmärkte blieb im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant bei 647 Märkten. Die Anzahl Schafmärkte erhöhte sich um sieben Märkte auf 289 Märkte. Die Anzahl der auf diesen Märkten ersteigerten Tiere erhöhte sich beim Rindvieh um 281 Stück auf 59'549 Tiere und bei den Schafen um 527 Stück auf 64'482 Schafe.

Weiterführende Informationen zur Überwachung von öffentlichen Märkten sind auf der BLW-Website zu finden.
 

Organisation von Markentlastungsmassnahmen

In der zweiten Jahreshälfte 2022 führten die Auswirkungen des Phänomens Schweinezyklus kombiniert mit dem nach den Coronajahren wieder sinkendem Schweinefleischkonsum zu einem grossen Überangebot an schlachtreifen Schweinen. Als Folge davon beschloss die Branche verschiedene Massnahmen zur Marktentlastung. Unter anderem wurde mit der Unterstützung des Bundes von November bis Dezember 2022 das Fleisch von 14'987 Schweinen eingefroren, um es zu einem späteren Zeitpunkt auf den Markt zu bringen. Als Beitrag an die Lagerkosten und an den Wertverlust des Fleisches zahlte das BLW im Berichtsjahr 1,9 Millionen Franken an die Fleischverarbeitungsbetriebe aus.

Proviande führt im Auftrag des BLW die Kontrollen in den Schlachtbetrieben zur Ermittlung des Schlachtgewichts durch. Die damit geschaffene Transparenz stärkt die Marktposition der Produzenten. Die gesetzliche Grundlage für diese Kontrollen ist die Verordnung des WBF über die Ermittlung des Schlachtgewichts (SR 916.341.1). Im Jahr 2022 wurden 485 Grundkontrollen durchgeführt; fünf davon erhielten die Note «nicht erfüllt». Diese vier beanstandeten Betriebe erfüllten die anschliessende Nachkontrolle, weshalb das BLW im Berichtsjahr gegen einen Betrieb eine Verwaltungsmassnahme nach Artikel 169 LwG einleiten musste.

Massnahmen auf dem Eiermarkt

Die Nachfrage nach Eiern unterliegt starken saisonalen Schwankungen. Diese waren im Berichtsjahr besonders ausgeprägt. Bereits in «normalen» Jahren sind Nachfragespitzen an Ostern und Weihnachten eine grosse Herausforderung im Eiermarkt. Die Corona-Jahre mit der gestiegenen Nachfrage nach inländischen Eiern hatten den Markt zusätzlich beeinflusst und insbesondere im Sommer zu einem rekordhohen saisonalen Überangebot geführt. Um die Auswirkungen dieser Marktschwankungen zu mildern, stellte der Bund im Berichtsjahr 2 Millionen Franken für Verwertungsmassnahmen zur Verfügung.

Die Hersteller von Eiprodukten schlugen die rekordhohe Anzahl von 43,7 Millionen inländische Konsumeier auf. Das dabei hergestellte Eiweiss und Eigelb wurde in der einheimischen Nahrungsmittelindustrie verwertet. Im Berichtsjahr verbilligte der Handel 12,0 Millionen Konsumeier zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. Um den maximal zur Verfügung stehenden Kredit nicht zu überschreiten, musste das BLW die Beiträge an die Gesuchstellenden bei den Aufschlagsaktionen um 62 Prozent und bei den Verbilligungsaktionen um 17 Prozent kürzen.
 

bild2_viehwirtschaft_huhner_im_gras.jpg

Massnahmen zur Verwertung inländischer Schafwolle

Das BLW unterstützt gestützt auf die Verordnung über die Verwertung der inländischen Schafwolle vom 25. Juni 2008 (SR 916.361) innovative Projekte zur Schafwollverwertung. Zusätzlich erhalten Selbsthilfeorganisationen Beiträge für die Verwertung der inländischen Schafwolle. Gesamthaft zahlte das BLW im Berichtsjahr für die Verwertung und für die Unterstützung der innovativen Projekte 0,8 Millionen Franken aus.

Entsorgungsbeiträge

Mit den Entsorgungsbeiträgen an Tierhaltende und Schlachtbetriebe unterstützt der Bund die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt. Die Beiträge sind in der Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten vom 10. November 2004 (SR 916.407) geregelt. Im Berichtsjahr zahlte die Identitas AG im Auftrag des BLW 47,8 Millionen Franken aus.
 

ab23_datentabelle_grafik_politik_prod_viehwirtschaft_entsorgungsbeitraege_d.png

Tierverkehrsdatenbank

Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) stellt die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Nutztieren sicher. Dadurch spielt sie eine wichtige Rolle für die Vorbeugung und die Bekämpfung von Tierseuchen, die Lebensmittelsicherheit sowie für die Berechnung der tierbezogenen Direktzahlungen. Seit Ende 2022 werden auch die direktzahlungsrelevanten Tierbestände von Schafen und Ziegen auf der Basis der TVD-Daten ermittelt. Zusätzlich hat die Identitas AG die auf TVD-Daten gestützte Tierstatistik weiterentwickelt. Die modulweise Erneuerung der TVD über mehrere Jahre wurde gestartet.

Höchstbestände

Der Bundesrat legt, gestützt auf Artikel 46 LwG, Höchstbestände je Betrieb für die Schweinezucht und -mast, Legehennenhaltung, Poulet-, Truten- und Kälbermast fest. Die Höchstbestandeslimiten schützten ursprünglich landwirtschaftliche Betriebe, welche die benötigten Futtermittel grösstenteils selber anbauen. Heute dienen sie zusätzlich der Raumplanung und dem Gewässerschutz. Bei einer Überschreitung der festgelegten Höchstbestände wird eine Abgabe pro zuviel gehaltenes Tier erhoben, die so ausgestaltet ist, dass sich das Überschreiten der Höchstbestände wirtschaftlich nicht lohnt.

Im Jahr 2022 hatten folgende Betriebe eine Bewilligung des BLW für einen höheren Tierbestand:

  • sechs Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen, ohne dass sie Hofdünger abgeben;

  • 22 Betriebe mit Schweinehaltung, die im öffentlichen Interesse Nebenprodukte aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung verwerten. Insgesamt wurden so rund 126 000 Tonnen Nebenprodukte veredelt sowie

  • ein Forschungsbetrieb des Bundes.

Facebook Twitter LinkedIn Instagram