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Um die Ziele bei den Absenkpfaden zu erreichen, soll auch die Branche Massnahmen ergreifen. Dies hat das Parlament im Frühjahr 2021 beschlossen. Erste Organisationen haben dazu bereits 2022 mit dem BLW eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Darin legen sie eigene Ziele und Massnahmen fest. Mit dieser freiwilligen Verpflichtung leisten sie einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Landwirtschaft.
 

Die Branchen- und Produzentenorganisationen sind aufgerufen, auch eigenverantwortlich Massnahmen zur Reduktion von Nährstoffverlusten und der Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu ergreifen. Dies verlangt die Parlamentarische Initiative 19.475. Branchen-, Produzenten sowie weitere Organisationen können ihr freiwilliges Engagement in Form einer Zielvereinbarung mit dem Bund festhalten. Sie legen ihre Ziele und Massnahmen in eigener Verantwortung fest und setzen diese um. Dem Bund erstatten sie über die erreichten Fortschritte periodisch Bericht.

Das Engagement der Branche stützt sich auf die beschlossenen Artikel 6a («Absenkpfad Pflanzenschutzmittel») und 6b («Absenkpfad Nährstoffverluste») des Landwirtschaftsgesetzes, die das Parlament im März 2021 verabschiedet hatte Die beiden Artikel sind seit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Folgende Organisationen haben mit dem BLW Zielvereinbarungen abgeschlossen:


Die Vorlage für die Zielvereinbarung ist auf der BLW-Website abrufbar. Sie dient interessierten Organisationen als Grundlage, um eine Zielvereinbarung mit dem BLW zu erarbeiten und abzuschliessen. Der Prozess erfolgt iterativ.

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