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Pflanzenschutzmittel helfen, Ernteausfälle zu verhindern, können aber negative Auswirkungen auf die Umwelt haben. Um diese zu reduzieren, wurde in den letzten Jahren eine Vielzahl von Massnahmen umgesetzt. Mit Hilfe von Risikoindikatoren kann die Wirkung der Massnahmen aufgezeigt werden. Die Risiken für Grundwasser und für Oberflächengewässer konnten reduziert werden, für naturnahe Lebensräume ist ein positiver Trend zu beobachten.

Risikoreduktionsziele für Pflanzenschutzmittel

Mit der Parlamentarischen Initiative (Pa.Iv.) 19.475 hat das Parlament am 19. März 2021 Risikoreduktionsziele für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Landwirtschaftsgesetz (Art. 6b, Abs. 2) definiert: Die Risiken für Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume sowie die Belastung im Grundwasser müssen bis 2027 im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2012-2015 um 50 Prozent vermindert werden. Der Bundesrat hat Risikoindikatoren zur Überprüfung dieser Ziele festgelegt (Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft, Art. 10c).

Methode zur Berechnung der PSM-Risikoindikatoren

Die Methodik zur Berechnung der Risikoindikatoren wurde von Agroscope entwickelt (Korkaric M. et al., 2022 und 2023). Für jeden PSM-Wirkstoff wurde das potenzielle Risiko einer Standardanwendung für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und Grundwasser berechnet (Risikoscore). Für jeden Wirkstoff wird jährlich die mit diesem Wirkstoff behandelte Fläche auf Basis der in der Schweiz in Verkehr gebrachten Menge berechnet. Die beiden Faktoren Risikoscore und behandelte Fläche werden für jedes Jahr und jeden Wirkstoff miteinander multipliziert. Daraus ergibt sich für jeden Wirkstoff und jedes Jahr das potenzielle Risiko auf Basis der verkauften Wirkstoffmenge. Eine Reduktion der Menge und gezielte Massnahmen können Risiken reduzieren. Dazu gehören z.B. die Sanierung von Waschplätzen, produktspezifische Abstände zu Oberflächengewässern oder obligatorische Massnahmen zur Reduktion der Abdrift. Für die Indikatoren Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume werden solche Massnahmen verrechnet unter Berücksichtigung des Umsetzungsgrads in der Praxis. Die auf diese Weise für jeden einzelnen Wirkstoff berechneten Risiken werden pro Jahr für alle Wirkstoffe aufsummiert. Daraus ergibt sich das Gesamtrisiko für jedes einzelne Jahr. Anhand dieser Indikatoren kann die Entwicklung des Risikos über die Zeit verfolgt werden.

Entwicklung der Risiken für das Grundwasser

Die Risiken für das Grundwasser wurden bis 2022 um mehr als 50 Prozent reduziert, im Vergleich zur Referenzperiode 2012-2015. Massgeblich dazu beigetragen haben die Bewilligungsrückzüge von Dichlobenil in 2013 sowie von Chlorothalonil und Chloridazon in 2020. Darüber hinaus hat die Reduktion des Herbizideinsatzes zur Zielerreichung beigetragen. Die Anwendung der Herbizide mit erhöhtem Risikopotenzial (Metazachlor, Dimethachlor, S-Metolachlor und Terbuthylazine) ist seit dem 1. Januar 2023 für direktzahlungsberechtigte Betriebe im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) verboten. Da das Grundwasser in der Regel mehrere Jahre im Untergrund verbleibt, wird sich die Verbesserung der Wasserqualität erst mit Verzögerung in den Grundwassermessungen zeigen.
 

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Entwicklung der Risiken für Oberflächengewässer

Die Risiken für Oberflächengewässer konnten 2022 im Vergleich zur Referenzperiode 2012-2015 um fast 50 Prozent reduziert werden. Mit neuen Massnahmen seit 1. Januar 2023 sollen die Risiken weiter reduziert werden. So wird der Einsatz von Insektiziden mit erhöhtem Risikopotenzial für direktzahlungsberechtigte Betriebe im ÖLN verboten. Ein Einsatz ist nur noch möglich, wenn keine anderen weniger gefährlichen Wirkstoffe zur Verfügung stehen. Zudem müssen im Rahmen des ÖLN technische Massnahmen gegen die Abschwemmung und Abdrift umgesetzt werden und die Kantone müssen bis Ende 2026 alle Waschplätze kontrollieren.
 

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Entwicklung der Risiken für naturnahe Lebensräume

Die Risiken für naturnahe Lebensräume konnten im Vergleich zur Referenzperiode 2012-2015 leicht reduziert werden, ein klarer Trend ist jedoch nicht erkennbar. Neu müssen ab dem 1. Januar 2023 alle direktzahlungsberechtigten Betriebe im Rahmen des ÖLN Massnahmen zur Reduktion des Abdrifts um 75 Prozent ergreifen. Zudem ist der Einsatz von Insektiziden mit erhöhtem Risikopotenzial verboten. Diese dürfen nur noch eingesetzt werden, wenn keine anderen Wirkstoffe mit geringerem Risikopotenzial zur Verfügung stehen.
 

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Korkaric M., Ammann L., Hanke I., Schneuwly J., Lehto M., Poiger T., de Baan L., Daniel O., Blom J.F. (2022): Neue Pflanzenschutzmittel-Risikoindikatoren für die Schweiz, Agrarforschung Schweiz 13, 1-10, 2022
Korkaric M., Lehto M., Poiger T., de Baan L., Mathis M., Ammann L., Hanke I., Balmer M., Blom J.F. (2023): Risikoindikatoren für Pflanzenschutzmittel: weiterführende Analysen zur Berechnung, Agroscope Science (154), 1-48, 2023

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